VBE: Jede Menge unerledigter Aufgaben
Die Umsetzung der Inklusion bereite den Schulen nach wie vor große Probleme. Es fehlten immer noch ausreichend Sonderpädagogen, so Beckmann: „Diese sind aber nötig, um die Regelschullehrer bei ihrem Unterricht in inklusiven Klassen so zu unterstützen, dass weder behinderte noch nicht-behinderte Kinder zu Verlierern der Inklusion werden.“ Außerdem bräuchten die Schulen Unterstützung durch ein multiprofessionelles Netzwerk. Wichtig ist dem VBE auch, dass das System der Förderschulen nicht zerschlagen wird, so Beckmann: „Schließlich müssen die Eltern ein echtes Wahlrecht haben, und nicht jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird an einer Regelschule unterrichtet werden können.“
Der Wille der Eltern müsse aber nicht nur bei der schulischen Inklusion beachtet werden, sondern auch in der Frage des längeren gemeinsamen Lernens, unterstreicht Beckmann: „Wenn ein wohnortnahes Schulsystem auch in der Sek I vorgehalten werden soll, müssen die Gründungsbedingungen erleichtert werden.“ Während eine Sekundarschule nach derzeitigem Recht in einem Jahrgang mindestens drei Züge à 25 Schüler vorweisen muss, können Real- und Hauptschulen bereits mit zwei Zügen gegründet werden. Dies müsse auch für die Gründung von Sekundarschulen gelten, so Beckmann, „Die demografische Entwicklung, die damit rückläufige Schülerzahl und die stetig sinkende Akzeptanz von Haupt- und Realschulen zeigt, dass sich die Schullandschaft weiterentwickeln muss“, stellt Beckmann klar und verweist auf ein Gutachten zum längeren gemeinsamen Lernen, das der VBE im September 2014 vorgestellt hat.
Pressemitteilung 36-15